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Kundentag Frankfurt 2026

📆 1. Oktober 2026 · 09:30–17:00 Uhr

📍 Kreisler, Baseler Str. 48, Frankfurt am Main

KI & LLM, PEPPOL, Workshops und Vorträge – kostenfrei.

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E-Rechnungspflicht in Frankreich kommt 2026

Luftaufnahme von Paris mit Eiffelturm und der Seine

E-Rechnungen nehmen immer weiter an Bedeutung zu. Nicht zuletzt durch die Weiterentwicklung von PEPPOL und KI. Doch nicht nur technologische Errungenschaften beschleunigen diese Entwicklung, sondern auch große Änderungen und Pflichten wie die, welche noch dieses Jahr in Frankreich kommen.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht Frankreich 2026 konkret?

Frankreich hat in Sachen E-Rechnung weitreichende Reformen beschlossen, welche noch dieses Jahr in Kraft treten. Bereits 2017 führte Frankreich die E-Invoicing-Pflicht für B2G-Transaktionen ein, die zum 1. Januar 2020 rechtsverbindlich wurde. Seitdem wurden rund 140 Millionen Rechnungen über die Plattform „Chorus Pro“ für öffentliche Institutionen und Regierungsstellen verarbeitet. 

Frankreich weitet die bereits seit 2020 bestehende E-Invoicing-Pflicht für B2G-Transaktionen nun auf den B2B-Bereich aus. Die E-Rechnungspflicht in Frankreich 2026 betrifft große und mittelständische Unternehmen ab dem 1. September, ab dem 1. September 2027 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. 

Wichtig: Auch ausländische Unternehmen, die der französischen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen oder eine französische Steuernummer besitzen, fallen darunter.

Was steckt hinter der Pflicht?

Ziel der Reform ist mehr Transparenz, weniger Steuerbetrug und schlankere Prozesse. Ergänzt wird es durch E-Reporting, wodurch alle nicht-elektronischen Rechnungen, die der französischen Mehrwertsteuer unterliegen, ebenfalls gemeldet werden müssen, inklusive Zahlungsangaben sowie B2C- und internationale B2B-Transaktionen.

Wie funktioniert B2B-E-Invoicing in Frankreich konkret?

Frankreich setzt auf ein dezentrales Modell. Ab 2026 haben Unternehmen im B2B-Bereich drei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen zu versenden und Meldepflichten zu erfüllen. 

Frankreich setzt auf ein dezentrales Modell mit drei Optionen: 

  1. zertifizierte Partner-Plattformen (PDP), die den Rechnungsversand und die Datenmeldung vollständig übernehmen,
  2. nicht-zertifizierte Dematerialisierungsanbieter (OD), die das staatliche Portal PPF als Vermittler benötigen,
  3. sowie das kostenlose Public Invoicing Portal (PPF), das Unternehmen direkt per Webportal, API oder EDI nutzen können.

Welche Formate sind in Frankreich erlaubt?

Alle E-Rechnungen müssen der EU-Norm EN16931 entsprechen. Frankreich erkennt drei Formate an: UBL, CII und Factur-X. Letzteres kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei (ähnlich wie ZUGPferd in Deutschland) und eignet sich daher ideal für die automatisierte Verarbeitung durch moderne Input-Management-Lösungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Whitepaper. Hier können Sie es sich downloaden:

Whitepaper Frankreich

Fazit: Jetzt handeln

Die Frist kommt schneller als viele denken. Wer noch auf manuelle Prozesse oder PDF-Rechnungen per Mail setzt, muss jetzt umstellen. Nicht nur um Rechnungen elektronisch zu versenden, sondern um einen vollständig gesetzeskonformen Prozess aufzubauen, von strukturiertem Empfang über automatisierte Verarbeitung bis zur revisionssicheren Archivierung.

Frankreich ist dabei kein Einzelfall. Im Rahmen von ViDA (VAT in the Digital Age) werden voraussichtlich bis 2028 alle EU-Länder auf elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen umstellen inklusive Deutschland.

Eine Kombination aus PEPPOL für den standardisierten Versand und SPICE für die intelligente Weiterverarbeitung, Klassifizierung, Datenextraktion, automatische Einspeisung in ERP-Systeme wie SAP oder Microsoft Dynamics macht diesen Wandel nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient. one:ic unterstützt Sie dabei, Rechnungen nach und aus Frankreich problemlos zu versenden und zu empfangen. 

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie vollkommen kostenlos. 

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