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Kurze Zusammenfassung
- Die E-Rechnungspflicht Frankreich tritt 2026 in Kraft und erweitert die Pflicht auf B2B-Transaktionen ab September.
- Ziel der Reform sind mehr Transparenz, weniger Steuerbetrug und effizientere Prozesse, ergänzt durch E-Reporting.
- Unternehmen haben drei Optionen für den Versand von E-Rechnungen: zertifizierte Partner-Plattformen, nicht-zertifizierte Anbieter oder das staatliche Portal.
- Alle E-Rechnungen müssen der EU-Norm EN16931 entsprechen, wobei Frankreich drei Formate anerkennt: UBL, CII und Factur-X.
- Fristen für die Umstellung sind dringend, da Bußgelder bei Nichteinhaltung verschärft wurden und bis 2030 alle EU-Länder auf elektronische Rechnungen umstellen.
Die Pflicht 2026 im Überblick
E-Rechnungen nehmen immer weiter an Bedeutung zu. Nicht zuletzt durch die Weiterentwicklung von PEPPOL und KI. Doch nicht nur technologische Errungenschaften beschleunigen diese Entwicklung, sondern auch große Änderungen und Pflichten wie die, welche noch dieses Jahr in Frankreich kommen.
Frankreich hat in Sachen E-Rechnung weitreichende Reformen beschlossen, welche noch dieses Jahr in Kraft treten. Bereits 2017 führte Frankreich die E-Invoicing-Pflicht für B2G-Transaktionen ein, die zum 1. Januar 2020 rechtsverbindlich wurde. Seitdem wurden rund 140 Millionen Rechnungen über die Plattform „Chorus Pro“ für öffentliche Institutionen und Regierungsstellen verarbeitet.
Frankreich weitet die bereits seit 2020 bestehende E-Invoicing-Pflicht für B2G-Transaktionen nun auf den B2B-Bereich aus. Laut der französischen Steuerverwaltung betrifft die E-Rechnungspflicht in Frankreich ab dem 1. September 2026 große und mittelständische Unternehmen, ab dem 1. September 2027 gilt die Pflicht für alle Unternehmen.
Wichtig für ausländische Unternehmen: Die E-Invoicing-Pflicht selbst gilt nur, wenn eine feste Niederlassung in Frankreich besteht. Wer lediglich eine französische Steuernummer besitzt, ohne dort niedergelassen zu sein, bleibt von der E-Invoicing-Pflicht ausgenommen – unterliegt aber weiterhin der E-Reporting-Pflicht für entsprechende Umsätze.
Ziel der Reform
Ziel der Reform ist mehr Transparenz, weniger Steuerbetrug und schlankere Prozesse. Ergänzt wird es durch E-Reporting, wodurch alle nicht-elektronischen Rechnungen, die der französischen Mehrwertsteuer unterliegen, ebenfalls gemeldet werden müssen, inklusive Zahlungsangaben sowie B2C- und internationale B2B-Transaktionen.
So funktioniert B2B-E-Invoicing
Frankreich setzt auf ein dezentrales Modell. Ab 2026 haben Unternehmen im B2B-Bereich drei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen zu versenden und Meldepflichten zu erfüllen. Dabei gibt es drei Optionen:
- zertifizierte Partner-Plattformen (PA, früher PDP), die den Rechnungsversand und die Datenmeldung vollständig übernehmen,
- nicht-zertifizierte Dematerialisierungsanbieter (OD), die das staatliche Portal PPF als Vermittler benötigen,
- sowie das staatliche Public Invoicing Portal (PPF), das inzwischen primär als zentrales Verzeichnis für die Weiterleitung zwischen den zugelassenen Plattformen dient.
Erlaubte Rechnungsformate
Alle E-Rechnungen müssen der EU-Norm EN16931 entsprechen. Frankreich erkennt drei Formate an: UBL, CII und Factur-X. Letzteres kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei (ähnlich wie ZUGFeRD in Deutschland) und eignet sich daher ideal für die automatisierte Verarbeitung durch moderne Input-Management-Lösungen.
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Die Frist kommt schneller als viele denken. Wer noch auf manuelle Prozesse oder PDF-Rechnungen per Mail setzt, muss jetzt umstellen. Nicht nur um Rechnungen elektronisch zu versenden, sondern um einen vollständig gesetzeskonformen Prozess aufzubauen, von strukturiertem Empfang über automatisierte Verarbeitung bis zur revisionssicheren Archivierung – seit 2026 übrigens für zehn statt sechs Jahre. Mit dem Finanzgesetz 2026 wurden zudem die Bußgelder bei Nichteinhaltung nochmals deutlich verschärft.
Frankreich ist dabei kein Einzelfall. Im Rahmen von ViDA (VAT in the Digital Age) werden voraussichtlich bis 2030 alle EU-Länder auf elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen umstellen inklusive Deutschland.
Eine Kombination aus PEPPOL für den standardisierten Versand und SPICE für die intelligente Weiterverarbeitung, Klassifizierung, Datenextraktion, automatische Einspeisung in ERP-Systeme wie SAP oder Microsoft Dynamics macht diesen Wandel nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient. one:ic unterstützt Sie dabei, Rechnungen nach und aus Frankreich einfach zu versenden und zu empfangen.
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Frankreich weitet die seit 2020 bestehende E-Invoicing-Pflicht für Behörden auf den B2B-Bereich aus. Ab dem 1. September 2026 betrifft das große und mittelständische Unternehmen, ab dem 1. September 2027 alle Unternehmen – auch ausländische mit französischer Steuernummer.
Mehr Transparenz, weniger Steuerbetrug und schlankere Prozesse. Ergänzt wird die E-Rechnungspflicht durch E-Reporting, wodurch zusätzlich Zahlungsangaben sowie B2C- und internationale B2B-Transaktionen gemeldet werden müssen.
Frankreich erkennt UBL, CII und Factur-X an – alle müssen der EU-Norm EN16931 entsprechen. Factur-X kombiniert eine lesbare PDF mit eingebetteter XML-Datei, ähnlich wie ZUGFeRD in Deutschland.
Bei Verstößen gegen die E-Invoicing- und E-Reporting-Pflicht drohen Bußgelder – diese wurden mit dem Finanzgesetz 2026 nochmals deutlich verschärft.

